AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns – Die-FahrradWerkstatt.at (Inhaber Michael Friedl) – und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Abschluss des Kaufvertrages oder durch Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch ein Kaufanbot des Kunden und Annahme des Anbots durch uns bzw. durch Auftragserteilung durch den Kunden und Annahme des Auftrags durch uns zustande.
3. Preise
Unsere Leistungen berechnen wir nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind unentgeltlich.
Ergibt sich bei der Durchführung des Auftrags, dass weitere Arbeiten bzw. Ersatzteile erforderlich werden, sind diese zusätzlichen Kostenpositionen ebenfalls zu vergüten. Wir werden bei einer erkennbar werdenden Überschreitung der Gesamtsumme des Kostenvoranschlags unverzüglich darauf hinweisen. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Bereits von uns erbrachte Leistungen sind allerdings zu bezahlen.
4. Leistungsfristen und Termine
Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
Auch im Falle eines verbindlichen Fertigstellungstermins sind wir nicht für Verzögerungen verantwortlich, die sich aus einer Änderung oder Erweiterung des Arbeitsumfangs ergeben und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Wir nennen in diesem Fall unserem Kunden einen neuen Fertigstellungstermin.
Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
Nach Mitteilung der Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand innerhalb von zwei Wochen bei uns abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen.
Wird auf Wunsch des Kunden eine Auslieferung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands nach Fertigstellung an den Kunden vereinbart, erfolgt diese kostenpflichtig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Kosten für die Anlieferung werden gemäß der Preisliste verrechnet.
5. Zahlung
Unsere Rechnungsbeträge sind bei Abholung des Fahrrads bzw. bei Auslieferung ohne Abzug fällig. Der Betrag ist unmittelbar in bar oder mittels Bankomat- bzw. Kreditkarte zu begleichen. Sofern der Kunde trotz der Fertigstellungsanzeige durch uns das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand nicht binnen der oben genannten Frist abholt, übersenden wir dem Kunden eine Rechnung. Diese ist unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6. Gefahrtragung
Auf den Verbraucher geht die Gefahr der Zerstörung bzw. Beschädigung des Fahrrads ab dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe über.
Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir das Fahrrad zur Abholung im Unternehmen bereithalten oder dieses selbst ausliefern.
7. Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrrad bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht.
Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
9. Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde.
Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
10. Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile davon unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Bestimmungen ist der Sitz des Verkäufers, sofern es sich um ein unternehmensbezogenes Geschäft handelt. Ansonsten gelten die gesestzlichen Bestimmungen.